Werden Apps, die Mikrojobs vermitteln, ein neuer Trend? Oder schießen sich die Apps mit lächerlich bezahlten Aufträgen ins Aus? Das App Institut beleuchtet einen neu entstehenden Markt, über den noch viel zu sprechen sein wird.

Heute haben wir für Sie einen Beitrag, der sich aus der Beantwortung einer Presseanfrage ergeben hat. Der Journalist hatte abends die Anfrage gestellt, war morgens nicht erreichbar und als unsere Antworten mittags eintrafen, kamen sie angeblich zu spät. Nun denn, wir haben uns mit dem Trend der Mikrojob-Apps beschäftigt und wollen unseren Lesern unsere Einschätzung dazu geben.

Die Funktionsweise von Mikrojob-Apps

Mikrojob-Apps bieten die Möglichkeit, relativ einfache Aufgaben, die mit wenig Zeitaufwand verbunden sind oder nur einmalig durchzuführen sind, auszuschreiben. Für die Nutzer der App halten sie eine Auswahl von Angeboten bereit, die man annehmen und erledigen kann. Die Jobber treten einer Community bei, in der sie über Auszeichnungen zusätzlich motiviert werden sollen, weitere Mikrojobs anzunehmen. Vertreter dieser hierzulande noch recht neuen Apps sind zum Beispiel AppJobber oder Streetspotr.

Grafischer Aufbau einer Mikrojob-App am Beispiel von Streetspotr. Auf der JKarte werden die verfügbaren Jobs mit einer Stecknadel gezeigt. Tippt man auf den Kurztext, kommt man auf die Detailseite des jeweiligen Mikrojobs und kann den Job annehmen, wodurch er für andere Nutzer gesperrt wird.

Grafischer Aufbau einer Mikrojob-App am Beispiel von Streetspotr. Auf der Karte werden die verfügbaren Jobs mit einer Stecknadel gezeigt. Tippt man auf den Kurztext, kommt man auf die Detailseite des jeweiligen Mikrojobs und kann den Job annehmen, wodurch er für andere Nutzer gesperrt wird.

Bezahlt wird fast nichts

Allerdings sind diese Apps für die Jobber finanziell nicht gerade attraktiv, denn für die Erledigung dieser „Jobs“ wird so gut wie nichts bezahlt. Dafür sind die Anforderungen zum Teil relativ hoch.

So soll zum Beispiel jemand für einen Euro Krankenhäuser melden, deren Adresse der Anbieter noch nicht erfasst hat. Dazu muss ein Abgleich mit einer Liste bereits bekannter Krankenhäuser stattfinden. Hier steht der Zeitaufwand in keinem Verhältnis mit der Entlohnung. In einem anderen Angebot soll der „Jobber“ Plakatwände fotografieren und eine Gegend nach Plakaten absuchen – dafür gibt es ganze zwei Euro. Nutzer können auch nach neu eröffneten oder geschlossenen Kinos suchen, Promotion-Aktionen in Verbrauchermärkten überprüfen, Fotos von Bauprojekten machen, etc.

Gut ist, dass lokale Jobs in einer Karte angezeigt werden. Negativ fällt auf, dass kaum Jobs vorhanden sind. Wenn ich eine Großstadt wie Hamburg überprüfe, und dort eigentlich nur zwei Jobs mit verschiedenen Standorten auftauchen, bei denen 2 bis 4 Euro verdienen kann, dann erscheint das nicht besonders attraktiv.

In Hamburg ließ bei unserem Test die Firma Beiersdorf eine Nivea-Promotion in Drogeriemärkten überprüfen. Der „Jobber“ muss für 4 Euro eine ganze Liste abarbeiten, die aus 15 Einzelaufgaben besteht, darunter soll er sechs verschiedene Regale fotografieren (Achtung: dazu braucht man eigentlich eine Fotoerlaubnis der Drogeriemarktkette), Aktionselemente prüfen, Displays suchen und Couponblöcke zählen. Und das alles für ganze 4 Euro.

Ein Check auf dem Land ergab keine Job-Angebote.

Das Problem bei diesen Apps liegt in der Ausnutzung der Jobber, die hier auf einen Stundenlohn von 1 – 2 Euro kommen, dabei weder sozialversichert, unfallversichert oder sonst irgendwie geschützt sind. Man hat den Eindruck, dass hier Arbeiten ausgeschrieben werden, deren Erledigung durch Mitarbeiter um ein Vielfaches teurer wäre.

Solche Mikrojobs können international durchaus sinnvoll sein, ob sie in Deutschland funktionieren, ist fraglich. In Ländern mit sehr geringem Einkommensniveau können solche Apps dagegen sehr hilfreich sein, um arbeitslosen Menschen zumindest ein kleines Einkommen zu verschaffen.

Die Vorteile liegen bei den Anbietern der Mikrojobs

Die Verdienste stehen unseres Erachtens nach in keinem Verhältnis zum Aufwand – und die Jobs müssten eigentlich besser bezahlt werden. Wir können uns kaum vorstellen, dass es viele Menschen gibt, die diese Jobs attraktiv finden. Gut, eine Möglichkeit wären Rentner, die etwas zu tun haben möchten und das Gefühl brauchen, dass sie noch einen Beitrag leisten können. Aber selbst die sollten eher ein Ehrenamt übernehmen, als einen bis vier Euro für einen solchen Auftrag zu kassieren.

Aus Sicht der Anbieter können die Apps bei der Erledigung von Aufgaben helfen, für die man keine Vorkenntnisse braucht und für die die eigenen Mitarbeiter zu teuer sind.

Die Frage ist, ob man für die Niedrigstentlohnung überhaupt Leute findet, die diese „Mikrojobs“ erstens annehmen und zweitens auch in der gewünschten Qualität fertigstellen.

Worauf müssen die achten, die die ausgeschriebenen Mikrojobs übernehmen?

Die Nutzer sollten nicht jeden Niedrigstlohn akzeptieren, sondern sich nur auf „Mikrojobs“ (eigentlich ist es nicht einmal das) einlassen, nachdem Sie ihren Zeitbedarf anhand der Aufgabenliste realistisch eingeschätzt und mit der Bezahlung abgeglichen haben. Wer sich für so einen 1 Euro-Job ins Auto setzt und zu einem Zielort fährt, hat schon draufbezahlt und bekommt weniger raus, als er eingesetzt hat.

Die Nutzer müssen auch darauf achten, ob sie sich mit der Erledigung des Mikrojobs nicht in Gefahr bringen oder gegen Gesetze oder Rechte anderer verstoßen. Wer zum Beispiel ohne Genehmigung Fotos in Drogeriemärkten aufnimmt, kann Probleme bekommen. Das gilt auch für das Ausspähen von Konkurrenten der Aufraggeber oder das Sammeln von Daten, ohne zu wissen, was hinterher mit den Daten passiert.

Die Betreiber übernehmen eine Art Basis-Buchhaltung für den Erlediger der Aufträge. So werden Rechnungen automatisch erstellt und bei Erreichen eines definierten Mindestbetrages kann der Nutzer die Auszahlung einfordern. Für eine eventuell fällige Versteuerung ist der Nutzer allein verantwortlich. Interessant wird es, wenn ein Nutzer sehr regelmäßig solche Aufträge für einen Auftraggeber erledigt – da ist sicher noch eine arbeitsrechtliche Bewertung nötig.

Es ist angeraten, bei der Registrierung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der App genau durchlesen, da finden sich schon einige interessante Formulierungen.

Kurz zusammengefasst: Die Nutzer sind für alles verantwortlich, was sie auf der Plattform und über die Plattform tun, der App-Herausgeber ist für nichts verantwortlich.

Bei Rechtsverletzungen soll der Nutzer nach den Bedingungen des Betreibers auch gleich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten des Plattformbetreibers übernehmen. Immerhin wird zugesagt, dass die Nutzerprofildaten nicht zu Werbezwecken verkauft werden.

Zusammenfassende Bewertung

Mit den Mikrojob-Apps können Unternehmen und Organisationen kleinere Arbeiten, für die keine Vorkenntnisse erforderlich sind,  sehr günstig durch selbstständige Auftragnehmer erledigen lassen.

Die Auftragnehmer arbeiten nur für ein Taschengeld, tragen das volle Risiko selbst und können nur hoffen, dass in ihrer Region genug Mikrojobs zur Verfügung stehen.

Wir sehen einige juristische Ansatzpunkte bei der Bewertung des Geschäftsmodells, die sich bei weiterer Verbreitung dieser Apps noch ergeben werden.